Skip to main content

Die Fatwas gegen Weibliche Genitalverstümmelung  TARGETs größter Erfolg

TARGETs Gelehrtenkonferenz von Kairo im Jahr 2006 endete mit wegweisendem Resultat 

Bei der von TARGET veranstalteten „Internationalen Konferenz Islamischer Gelehrter gegen Weibliche Genitalverstümmelung“ diskutierten am 22. und 23. November 2006 höchste internationale Islamgelehrte und medizinische Wissenschaftler in der Azhar zu Kairo über das heikle Thema der Genitalverstümmelung von Mädchen und die Position des Islam zu diesem Brauch. Zu den Gelehrten zählten der Großsheikh der Azhar – Prof. Dr. Tantawi, der Großmufti von Ägypten – Prof. Dr. Ali Gom’a, der ägyptische Minister für religiöse Angelegenheiten – Prof. Dr. Zakzouk und Sheikh Qaradawi aus Qatar sowie Islamgelehrte aus Europa, Asien und Afrika. Weitere Teilnehmer waren Frau Moushira Chattab, die Gesandte von Präsidentengattin Frau Mubarak sowie Rüdiger Nehberg und Annette Weber für TARGET als Initiatoren der Konferenz. Großmufti Prof. Dr. Ali Gom’a, höchste Autorität in islamischen Rechtsfragen in Ägypten, hatte die Schirmherrschaft übernommen. Das sensationelle Resultat: „Weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen die höchsten Werte des Islam und ist deshalb ein strafbares Verbrechen.“ Mit anderen Worten:

Genitale Verstümmelung an Mädchen und Frauen ist im Islam verboten!

Ort und Teilnehmer hatte der Großmufti vorgeschlagen. Sie hätten nicht besser gewählt sein können. Die Azhar gilt als das „Mekka der Gelehrten“. Sie ist zugleich älteste und größte Universität der Welt. Der Großmufti ist die höchste Instanz für die Erstellung verbindlicher Rechtsgutachten. Seine Entscheidungen gelten weltweit für Muslime als richtungsweisend. Bei der zweitägigen Konferenz ging es vor allem um die Klärung der Frage: "Gibt es in den Heiligen Schriften eine verbindliche Aufforderung des Propheten, Mädchen zu verstümmeln?" Dazu äußerten sich die Gelehrten. Es existiert ein Hadith (Überlieferung, was der Prophet gesagt, getan oder geduldet hat – nach seinem Tode aufgeschrieben), von dem man bisher eine Sunna (vorbildliche, am Propheten orientierte Handlungsweise) abgeleitet hat. Ihr zufolge war die „leichte“ Beschneidung von Frauen eine wünschenswerte Praxis. Die Hadithe werden in starke, das heißt absolut glaubwürdige, weniger starke und schwache (also wenig sicher überlieferte) Schriften eingeteilt.

 

Es wurde mit überraschender Offenheit diskutiert. Bald waren sich die Theologen einig, dass der diesbezügliche Hadith als „schwach“, das heißt als wenig glaubwürdig einzustufen ist. Es blieb die Frage zu klären, ob die „leichte“ Verstümmelung denn tatsächlich als Körperschädigung zu bewerten ist. Sie wird allgemein verharmlost und mit der Beschneidung des Mannes verglichen. „Im Zweifelsfalle“, gebietet der Koran, „befragt die Wissenschaftler!“. Deshalb waren fünf Mediziner eingeladen, Experten aus Ägypten, Äthiopien und Deutschland. Aus Berlin sprach Prof. Dr. Kentenich vom DRK-Krankenhaus. Auf die Beurteilungen der Ärzte hatten vor allem der Schirmherr Prof. Dr. Ali Gom’a sowie Sheikh Qaradawi aus Qatar gesteigerten Wert gelegt. Für viele Muslime gilt der Mann aus dem Golfstaat als das „Wandelnde Nachschlagewerk des Islam“.

 

TARGETs Durchbruch: Islam ächtet Weibliche Genitalverstümmelung!

Dr. Lukman, Gynäkologe und Chirurg aus Addis Abeba, verglich die Entfernung der Klitoris mit dem Abtrennen der Eichel des Mannes, die Pharaonische Verstümmelung gar mit dem Abhacken des gesamten Penis. Prof. Kentenich aus Berlin zählte die unsäglichen Begleiterscheinungen auf, die Verstümmelungen nach sich ziehen. Von lebenslangen Schmerzen und Traumata war die Rede, von Tod durch Verbluten und Schock. Die ägyptischen Ärzte sprachen von Raub des weiblichen Gefühlszentrums, der Seele und Würde der Frau. TARGET zeigte einen Zwei-Minuten-Film, der das Grauen des Verbrechens akustisch und optisch unbeschönigt belegt. Nie gab es eine vergleichbar offene Diskussion dieser theologischen Dimension.

 

Imam Tarafa Baghajati aus Österreich legte deutlich das Recht der muslimischen Frau auf eine uneingeschränkt erfüllte Sexualität dar. „Mehr noch als der Mann, denn sie hat die Folgen, nämlich die Schwangerschaft, zu tragen.“ Moushira Khatab forderte „eine klare Aussage von der Azhar“ und sprach uns damit aus dem Herzen. Nach zwei Tagen der Diskussionen zogen sich die Delegierten zur Beratung zurück. Für Rüdiger und Annette Nehberg von TARGET eine kaum erträgliche Wartezeit. Am 23. November um 16:12 Uhr Ortszeit verkündet Prof. Dr. Muhammad Shama, Vertrauter des Großmufti, den Beschluss. Er hat den Wert einer Fatwa, eines verbindlichen Rechtsgutachtens und kommt einer theologischen Sensation gleich. 

 

Auszüge: 

„Die Genitalbeschneidung bei Frauen ist eine ererbte Unsitte (...) ohne Grundlage im Koran respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten. (...) Daher müssen die Praktiken unterbunden werden in Anlehnung an einen der höchsten Werte des Islam, nämlich den Menschen unbegründet keinen Schaden zufügen zu dürfen. (...) Vielmehr wird dies als strafbare Aggression gegenüber dem Menschengeschlecht erachtet. (...) verheerende Konsequenzen für die Gesellschaft. (...) Die Legislativ-Organe sind aufgefordert, diese grausame Unsitte als Verbrechen zu deklarieren.“ 

 

Prof. Dr. Ali Gom’a, Großmufti Ägyptens

Damit ist Verstümmelung im Islam geächtet! Wir können die Dimension dieses Konferenz-Ergebnisses kaum fassen. Jetzt gilt es, den Beschluss zu den Menschen zu tragen. Das wird, noch mehr als die Azhar-Konferenz, für die wir den 36-Stunden-Tag einführten, unsere Mission für die nächsten Jahre und bis zur Beendigung der Weiblichen Genitalverstümmelung. Wir sind bereit!

 

Delegiertenkommentare nach der Konferenz:

Sheikh Abkar aus dem Tschad:

„Ich schäme mich nicht, zuzugeben, dass ich vom Umfang des Verbrechens nichts gewusst habe. Ich werde dem Brauch mit allen meinen Möglichkeiten entgegen treten. TARGET hat in mir den stärksten Verbündeten gefunden. Die Konferenz war ein 200%iger Erfolg.“

 

Imam Diallo aus Mali berichtet, dass er sogar seines Amtes als Großmufti enthoben worden war, als er vor wenigen Jahren wagte, gegen diese Tradition anzutreten. Er musste zwei Wochen lang unter Polizeischutz gestellt werden. „Helfen Sie mir, diesen Beschluss in meinem Land bekannt zu geben. Ich lade die Religionsführer aus allen zwanzig westafrikanischen Ländern dazu ein.“

 

Chirurg Dr. Lukman aus Äthiopien:

„Der Erfolg dieser Konferenz hat meinem Leben die höchste Erfüllung gegeben.“

 

Prof. Dr. Kentenich aus Berlin:

„Wie ist es Ihnen gelungen, diese Konferenz zustande zu bringen? Ich bin sehr beeindruckt und glücklich, dabei gewesen zu sein.“

Was ist eine Fatwa?

 

Eine Fatwa ist der arabische Begriff für ein Religionsgutachten, das durch einen Mufti (Religionsgelehrter) erstellt wird, um religiös-rechtliche Fragen zu klären, die durch die Scharia (islamisches Gesetz) nicht eindeutig geregelt sind. Um ein derartiges Gutachten kann jeder Muslim bitten (heutzutage auch über das Internet), der eine Antwort auf glaubensgemäße Lebensfragen sucht. Die Ratsuchenden vertrauen, dass die Antworten mit dem Inhalt des Koran, der islamischen Überlieferung oder der Scharia konform sind.

 

Der Einflussgrad einer Fatwa beruht auf der persönlichen Autorität des Verfassers, was bedeutet, dass – anders als in der Scharia – die in der Fatwa vertretene Rechtsauffassung nur bindend für diejenigen ist, die diese Autorität anerkennen. So werden die Fatwas der Al-Azhar besonders bei den Sunniten geachtet. In Ländern mit islamischem Recht werden Fatwas vor der Veröffentlichung meist von den nationalen Gelehrten diskutiert und abgesegnet. Oftmals sind sie kaum widersprüchlich zur Scharia und haben den Rang eines Gesetzes. Sollten sich zwei Fatwas widersprechen, wird meist ein Kompromiss zwischen den Muftis erarbeitet, um eine rechtlich wirksame Fatwa zu bilden.


Eine Fatwa besteht in der Regel aus zwei Teilen:

 

  1. Schilderung eines Sachverhalts, mit der grundlegenden Frage des Ratsuchenden.
  2. Antwort des Mufti, die aus einer Zustimmung oder Ablehnung bestehen kann. Bei komplexeren Fragen wird die Antwort vom Mufti begründet, indem er sich auf stützende Quellen bezieht. Eine bloße Erörterung oder Stellungnahme reicht nicht aus.

Fatwa Al Azhar


24.11.2006

 

Prof. Dr. Ali Gom’a

Prof. Dr. Ali Gom’a

 

Im Namen Allahs des Barmherzigen, des Allerbarmers Die Internationale Konferenz der Gelehrten bezüglich des Verbots von Missbrauch des weiblichen Körpers wurde am 1. und 2. der Dhul-Qi'da 1427 nach der Hijdra, entsprechend dem 22. und 23. 11.2006, in den Konferenzräumlichkeiten der Al-Azhar Universität abgehalten. Eine Anzahl von Forschungsarbeiten wurde vorgetragen. Nachdem Wissenschaftler und islamische Gelehrte sowie Fachleute und Aktivisten von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Ägypten, Europa und Afrika angehört wurden, werden folgende Empfehlungen bekannt gegeben: 

 

  1. Allah hat den Menschen mit Würde ausgestattet. Im Koran sagt Allah: „Wir haben die Kinder Adams gewürdigt“. Daher wird von Allah jeglicher Schaden verboten, der Menschen zugefügt wird, unabhängig von gesellschaftlichem Status und Geschlecht.

  2. Weibliche Genitalbeschneidung ist eine ererbte Unsitte, die in einigen Gesellschaften praktiziert wird und von einigen Muslimen in mehreren Ländern in Nachahmung übernommen wurde. Dies ohne textliche Grundlage im Koran, respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten.

  3. Die heutzutage praktizierte weibliche Genitalbeschneidung fügt der Frau physische und psychische Schäden zu. Daher müssen diese Praktiken unterbunden werden, in Anlehnung an einen der höchsten Werte des Islams, nämlich dem Menschen keinen Schaden zuzufügen – gemäß dem Ausspruch des Propheten Mohammad, Friede und Segen Allahs sei mit ihm: „Keinen Schaden nehmen und keinem anderen Schaden zufügen“. Vielmehr wird dies als strafbare Aggression erachtet.

  4. Die Konferenz appelliert an die Muslime, diese Unsitte gemäß den Lehren des Islams zu unterbinden, da jene verbieten, dem Menschen in irgendeiner Form Schaden zuzufügen.

  5. Ebenso fordern die Teilnehmer der Konferenz die internationalen und regionalen Institutionen und Einrichtungen auf, ihre Anstrengungen auf die Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung zu konzentrieren. Dies betrifft insbesondere die hygienischen und medizinischen Grundregeln, die gegenüber der Frau eingehalten werden müssen, sodass diese Unsitte nicht weiter praktiziert wird.

  6. Die Konferenz erinnert die Bildungseinrichtungen und die Medien daran, dass sie die unbedingte Pflicht haben, über die Schäden dieser Unsitte aufzuklären und deren verheerende Konsequenzen für die Gesellschaft aufzuzeigen, um zur Eliminierung dieser Unsitte beizutragen.

  7. Die Konferenz fordert die Legislativorgane auf, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Praktizierenden diese schädigende Unsitte der weiblichen Genitalbeschneidung untersagt und sie als Verbrechen deklariert, unabhängig davon, ob es sich bei den Praktizierenden um Täter oder Initiator handelt. 

  8. Des Weiteren fordert die Konferenz die internationalen Institutionen und Organisationen auf, in allen Regionen Hilfe zu leisten, in denen diese Unsitte praktiziert wird, um somit zu ihrer Beseitigung beizutragen. 

 

Unterschrift: 

Prof. Dr. Ali Gom’a 
Großmufti Ägyptens
24.11.2006

 

Die Fatwa im Original lesen:

Fatwa von Al Azhar 

Fatwa Sheikh Al-Qaradawi


02.03.2009 (5. Rabi al-awwal 1430)

 

Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi aus Katar

Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi

 

 

Einige Geschwister, die sich mit dem Thema Weibliche Beschneidung in der islamischen Welt beschäftigen, haben mich ersucht, eine zusammengefasste Fatwa zu erstellen, um unseren theologischen Standpunkt zu verdeutlichen. Nachfolgend steht die Fatwa und möge der Erfolg uns zur Seite gestanden haben.

 

Allah sei gelobt, Friede und Segen sei mit seinem Propheten, seinen Gefährten und denen, die Ihm folgen.

 

Alle theologischen Gutachten im Islam unterliegen den von den Gelehrten genannten vier Rechtsquellen: Koran, Sunna, Konsens und Analogie. Über die Anwendung dieser Rechtshauptquellen hat sich die Mehrheit der Gelehrten in der islamischen Weltgemeinschaft geeinigt. Gefolgt werden diese Quellen von weiteren wie Abwägungen, dem Allgemeinwohl und andere.

 

Bei der Betrachtung dieser Quellen bezüglich Weiblicher Beschneidung findet man keine einzige Stelle, die die Weibliche Beschneidung vorschreibt oder empfiehlt. Alles, was die Gelehrten hierzu gefunden haben ist, dass diese Handlung ein genehmigter Brauch, der von der Tradition oder dem allgemeinen Nutzen bestimmt wird. Daher stellten wir fest, dass einige islamische Länder die Weibliche Beschneidung praktizieren, während viele islamische Länder ihre Mädchen nicht beschneiden, ohne dass die Rechtsgelehrten dort einen Einwand dagegen haben.

 

In den meisten islamischen Ländern wird die Beschneidung ungebildeten Frauen überlassen, die nicht das Mindestmaß an medizinischen Voraussetzungen erfüllen und die die erforderlichen Anweisungen nicht beachten. Dies hat erhebliche Schäden verursacht.

 

Es besteht kein Zweifel daran, dass wir in den Rechtsquellen Koran, Sunna, Konsens und Analogie keinen Hinweis auf Vorschrift oder Empfehlung der Weiblichen Beschneidung gefunden haben. Auch haben wir in den Quellen keinen Nachweis gefunden, der die Beschneidung verbietet oder für verabscheuenswert erklärt. Gelehrte sagen, dass die Beschneidung entweder eine Pflicht, empfehlenswert oder ein angesehener Brauch sei. Dies ist ein Indiz dafür, dass hier eine allgemeine Übereinstimmung auf die Zulässigkeit besteht.

 

In der islamischen Rechtswissenschaft ist aber bekannt, dass erlaubte Handlungen ganz oder teilweise verboten werden können, wenn nachgewiesen wird, dass aufgrund derer Schäden oder Unheil entstehen. Allah hat den Menschen zugelassen, was ihr Leben erleichtert und ihre Umstände lockert. Allah sagt: "Allah will euch Erleichterung gewähren. Der Mensch ist von Natur aus schwach" (Sure 4, Vers 28).

 

Es ist in der islamischen Lehre festgelegt, dass auch zugelassene Handlungen untersagt oder gar verboten werden können, wenn damit ein Schaden verbunden ist oder Unheil entsteht. Hier liegt die Entscheidung bei den Experten und Speziallisten.

 

Da die fachliche Untersuchung durch neutrale Experten und Spezialisten, die nicht ihren eigenen Interessen oder Begehrlichkeiten anderer folgen, bewiesen hat, dass die Weibliche Beschneidung in ihren vorhandenen Formen den Frauen körperliche und psychische Schäden zufügt und das Eheleben der Frauen stark beeinträchtigt, ist es Pflicht, diese Handlung einzustellen, um Ursachen für Unheil und um Schaden zu beenden. So ist es rechtens, unseren Vorgängergelehrten zu widersprechen, da ihre Zeiten die Informationen und Schätzungen, die uns jetzt vorliegen, nicht liefern konnten. Es gilt: Eine Fatwa ändert sich mit der Änderung von Zeit, Ort und Umständen. Hätten die Gelehrten vor uns das erfahren, was wir heute wissen, hätten sie ihren Standpunkt geändert, sie sind immer dem Recht gefolgt.

 

Basierend auf der obigen Erklärung halten wir fest, dass die jetzt praktizierte Weibliche Beschneidung ohne jegliche gerechtfertigte Begründung eine unerlaubte gar islamisch verbotene Handlung ist. Diese ist als „Änderung der Schöpfung Allahs“ zu betrachten, die ein von Allah verbotenes Werk des Teufels darstellt. Es gibt keine Erlaubnis Gottes diesbezüglich.

 

Wer sich in diesem Thema vertiefen möchte, kann unsere detaillierten Fatwas im Buch (Zeit-gemäße Fatwas, Band 4) nachlesen.

 

Der bescheidene Diener Allahs,

gez. Youssef al-Qaradawi

 

 

Die Fatwa im Original lesen:

Die Fatwa von Doha (Seite 1)

Die Fatwa von Doha (Seite 2)

Appell Sheikh Al-Qaradawi


10.04.2012

 

Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi

Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi

 

Im Namen Allahs, des Gnädigen und Barmherzigen!

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Allahs Segen und Frieden seien mit Unserem Herrn, dem gesandten Propheten, der nur aus Barmherzigkeit für alle Welten entsandt wurde, um den Menschen Seine Verse zu verlesen, sie zu reinigen und sie die Schrift und die Weisheit zu lehren, obwohl sie sich zuvor in einem offenkundigen Irrtum befanden.

Ich begrüße herzlich alle Muslime auf der ganzen Welt und jeden der Interesse hat, die islamische Rechtsprechung kennen zu lernen, sie einzuhalten und sie zu praktizieren, damit man die Freude im Diesseits und im Jenseits empfinden kann. Auf diese Weise stellt der Mensch seinen Gott, sich selbst und sein Umfeld zufrieden. Außerdem werden diese Menschen in diesem und in jenem Leben belohnt.

Von hier aus möchte ich meine Brüder und Schwestern auf der ganzen Welt auf eine wichtige Sache hinweisen, an deren Praxis sich die Menschen gewöhnt haben. Es handelt sich um die weibliche Beschneidung. 

Ich möchte gerne meinen Brüder und Schwestern eine Sache erklären. Wir haben keine textliche Grundlage - weder im Koran noch in der authentischen Sunna ist eine Pflicht verankert, Beschneidungen an weiblichen Genitalien vorzunehmen, weder enthalten die Analogie, der Konsens, das Für-Besser-Halten (Istihsan), das allgemeine Interesse (Maslaha Mursala) noch das Gewohnheitsrecht (Urf) Aussagen darüber, dass diese Praktiken Pflicht oder wünschenswert für die muslimische Frau seien.

Wir haben festgestellt, dass diese Tradition in vielen islamischen Ländern nicht praktiziert wird. Diese Situation existiert zum Beispiel nicht in den arabischen Golfstaaten, wo wir leben, als Beispiel nenne ich Saudi-Arabien, das Land in dem der Islam entstanden ist und indem der Koran herabgesandt wurde. Hier hat der Prophet (Segen und Friede auf Ihm) die Botschaft des Islam verkündet. Dazu zählen Nachbarstaaten wie Katar, Kuwait, Vereinigte Emirate, Oman usw. Wie in diesen Ländern wird die weibliche Beschneidung auch in den Maghreb-Staaten wie Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko nicht praktiziert. Ebenfalls existiert der Brauch nicht in vielen Ländern des östlichen Mittelmeeres.

Wäre die weibliche Beschneidung religiös Pflicht in den genannten Ländern, hätten die Gelehrten gegen den Verlust diese Verfahrensweise gekämpft. Normalerweise hätten wir Kämpfe und Zusammenstöße beobachtet, weil die Sunna des Propheten (Segen und Friede auf Ihm) nicht befolgt wird. Wir haben keine Kämpfe um die weibliche Beschneidung in den Golfstaaten, im Maghreb und in Ländern des östlichen Mittelmeeres beobachtet. Es wurde niemals von den Frauen gefordert, ihre Töchter zu beschneiden. Keiner hat aufgerufen, das Verlassen dieser Tradition sei eine unzulässige Hinzufügung, die im Widerspruch zum Islam stehe. Wir sind zuversichtlich, dass die Muslime die Praxis dieser Tradition verweigern. 

Wir wissen, dass diese Handlung in vielen Ländern in einer primitiven Art und Weise durchgeführt wird. Die Folgen sind dramatisch und schmerzhaft für die Mädchen. Unter anderem wird die Frau aufgrund der Exzision weiblicher Genitalien ihres Rechts beraubt, ein befriedigendes und vollständiges Sexualleben zu haben. In diesem Zusammenhang verwenden Ehemänner islamisch unerlaubte Dinge wie Drogen usw.

Wir glauben, dass der Islam den Menschen nur das, was sie im Diesseits und im Jenseits glücklich macht, gebracht hat. die Einfachheit ist der Schlüssel zum Lebensglück. Allah sagte: (Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen) (Sure 2, Vers 185) 

(Allah will eure Bürde erleichtern; denn der Mensch ist schwach erschaffen.) (Sure 4, Vers 28) 

Der Prophet (Segen und Friede auf Ihm) sagte: „Ihr wurdet geschickt, um Dinge leichter nicht schwieriger zu machen“

Dies ist was der Koran und die Sunna verkünden. Und genau das, was die Nachfolger des Propheten (Segen und Friede auf Ihm) gesagt haben. Ebenfalls haben die Gefährten, Anhänger des Propheten, die ihn erlebt haben, die gleichen Aussagen bestätigt. Dieselbe Meinung vertraten die Gefährtennachfolger, die ihn zwar nicht selbst erlebt haben, aber mindestens einen Gefährten miterlebt haben. Der Inhalt der vorgenannten Koranverse und Hadithe sind für die islamische Weltgemeinschaft und für alle Muslime von großer Bedeutung.

Wir appellieren an alle Muslime überall auf der Welt, in Afrika, Asien, Europa, Amerika und Australien, die noch an diese alte Tradition glauben und sie fälschlich oft mit der Religion begründen. Wir sagen ihnen, dass die Religion die weibliche Beschneidung nicht wünscht. Die Religion wird niemals an Dingen festhalten, die den Menschen Schaden zufügen. Die Religion achtet besonders auf Handlungen, die für die Menschen nützlich sind. Die Religion wird niemals Leid und Übel für Jungen und Mädchen zulassen, weder für Familien noch für Gesellschaften.

Wir appellieren an alle Muslime überall, den Weg der Rechtleitung zu wählen, den Weg, für den alle Gelehrten, Reformer und Rechtschaffende auf der ganzen Welt plädiert haben.

Ich habe an der Internationalen Gelehrtenkonferenz in Kairo teilgenommen. Unter den Teilnehmern waren hochrangige Gelehrten, der Großmufti von der Azhar und der ägyptische Religionsminister. Ich habe ebenfalls desbezüglich an mehreren Konferenzen in verschiedenen Ländern teilgenommen. Alle teilnehmenden Gelehrten rufen die Muslime auf, die weibliche Genitalbeschneidung, die keinerlei Nutzen, sondern in sich Leid und Schaden birgt, abzuschaffen. Dieser Brauch ist eine beschränkende Handlung für die Eltern und für ihre Töchter, sowohl in ihrem Leben als auch in ihrem Glauben.

Wir appellieren an alle Muslime überall auf der Welt, fürchtet Allah und lasst eure kleinen Töchter nicht beschneiden. Die kleinen Mädchen können noch nicht über sich selbst bestimmen. Ihre Eltern, ihre Brüder, ihre Schwestern und ihre Verwandtschaft bestimmen über sie bei der Durchführung einer Handlung, die ein Werk des Teufels ist. Der Satan bringt die Menschen dazu, diese medizinischen Operationen durchzuführen, Leid und Übel herbeizuführen. Die Menschen verändern die Schöpfung Allahs laut Satans Befehl. (…) ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern) (Sura 4 Vers 119). Allah hat den Menschen nicht befohlen, die Schöpfung zu verändern.

Ich appelliere an meine muslimischen Brüder und Schwestern, an meine muslimischen Töchter, an die Vernunft und an alle, die an Allah und an seinem Gesandten glauben, die die Botschaft des Koran und der Sunna fassen, welche die islamische Erkenntnis und Kultur verstehen: Bitte seid mit euren Töchtern barmherzig.

Diese Tradition hat keine Bedeutung und ist nicht erforderlich. Wer sie nicht tut, wird Gutes für sich, für das Mädchen, für seinen Glauben und für die Weltgemeinschaft tun. 

Möge Gott die Gemeinschaft den richtigen Weg zum Guten leiten. Allahs Segen und Frieden seien mit Unserem Herrn, dem gesandten Propheten. Segen und Frieden seien mit all Seiner Familie und Seinen Gefährten.

Assalmu Aleikum Warahmatu Allah 

Prof. Dr. Yusuf Al-Qaradawi

Fatwa Sheikh Al-Buti


Februar 2011
 

Sheikh Prof. Dr. Muhammad Said Ramadan Al-Buti

Sheikh Prof. Dr. Muhammad Said Ramadan Al-Buti

 

Wie wird die Frauenbeschneidung im islamischen Recht beurteilt?


Rechtskräftige Urteile des islamischen Rechts werden entweder auf der Grundlage des Korans, der authentischen Sunna des Propheten Muhammad; Friede sei auf ihm und Gott schenke ihm Heil; oder aber nach dem Konsens der ehrwürdigen, rechtschaffenen Vorfahren erstellt. Was die Frauenbeschneidung betrifft, so lässt sich für diese Praxis weder im Koran, noch in der Sunna, noch im Konsens der Gefährten des Propheten oder ihrer Nachfolger ein Beweis finden, der darauf hindeutet, dass dies verpflichtend bzw. erstrebenswert wäre. 

Der Ausspruch des Propheten (Hadith) „Fünf Dinge gehören zur natürlichen Veranlagung des Menschen […]“, in dem die Beschneidung erwähnt wird, bezieht sich auf die Beschneidung des Mannes. Der Beweis dafür liegt in der Tatsache, dass der Prophet bei keiner seiner Töchter zu einer Beschneidung aufgerufen hat. Diese Handlung hatte sich zudem unter den Prophetengefährten und ihren Nachfolgern nicht verbreitet und sich auch unter ihnen nicht als Brauch etabliert. Wäre die Praxis der Frauenbeschneidung eine Pflicht bzw. erwünscht, so hätte der Prophet; Friede sei auf ihm und Gott schenke ihm Heil; uns diesen Brauch vorgelebt und befohlen, seine Töchter beschneiden zu lassen. Folglich war die Frauenbeschneidung ein Brauch auf der arabischen Halbinsel, der bereits zu der Zeit existierte, als der Prophet; Friede sei auf ihm und Gott schenke ihm Heil; entsandt wurde. Der Prophet äußerte sich nicht zu diesem Brauch. Daher kann ergo festgehalten werden, dass sich ein islamisches Urteil in diesem Fall an einer gesicherten Notwendigkeit bzw. einem gesicherten Schaden orientiert. Fachärzte sind jedoch bereits darin übereingekommen, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien im Gegensatz zur Beschneidung des männlichen Gliedes keinerlei Nutzen hat. Vielmehr fügt sie der Frau einen gefährlichen Schaden zu und verletzt ihr natürliches Recht auf ein sexuell befriedigendes und ausgefülltes Eheleben in immenser Weise.


Prof. Dr. Muhammad Said Ramadan Al-Buti